Geschäftsnummer: | 03.1115 |
Eingereicht von: | Widmer Hans |
Einreichungsdatum: | 01.10.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Beurteilung; Bundesrat; Beurteilungen; Fest; Personal; Informiert; Unterschiedlich; Bundesrat; Aufgr; Bundesamt; Öffentlichkeit; Sachgerechte; Worden; Lohnsystems; Erkenntnisse; Erstaunt; Nicht; Unterschiedlichen; Hervor; Sind; Abrufbar; Bundesverwaltung; Antwort; Wichtigste; Kriterium; Unterschieden; Vorliegen; Bundespersonal; Dienststelle; Entlöhnt |
In seiner Antwort auf meine Einfache Anfrage vom 18. Juni 2002 hielt der Bundesrat fest, dass er sich der personal- und finanzpolitischen Bedeutung einer sachgerechten Anwendung des Lohnsystems bewusst sei. Der Bundesrat befürwortete eine sachgerechte Transparenz und hielt fest, dass nach den im Frühjahr 2003 zu erwartenden Ergebnissen über die Anwendung des neuen Lohnsystems die Öffentlichkeit auf geeignete Weise informiert werden soll.
Ich bitte den Bundesrat, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. In welcher Form ist die Öffentlichkeit informiert worden?
2. Welche Erkenntnisse sind aufgrund der Analyse der bisherigen Beurteilungen gewonnen worden? Sind die Beurteilungen ausgewogen erfolgt, d. h. frei von allen Diskriminierungen? Entsprechen die Beurteilungen den verbindlichen Grenzen, die der Bundesrat vorgesehen hat?
3. Welche Massnahmen drängen sich aufgrund der Erkenntnisse auf?
Zu Frage 3: Aus den ersten Resultaten, die über die Personalbeurteilungen vorliegen und im Intranet der Bundesverwaltung abrufbar sind, geht hervor, dass es zu unterschiedlichen Beurteilungen gekommen ist. Es erstaunt nicht, dass das Bundesamt das wichtigste Kriterium bezüglich Unterschieden in der Beurteilung ist. Damit steht aber fest, dass das Bundespersonal je nach Bundesamt oder Dienststelle unterschiedlich entlöhnt wird. Was unternimmt der Bundesrat, damit sich diese stossende und personalpolitisch unhaltbare Ungleichbehandlung bei den neuen Beurteilungen für das Jahr 2003 nicht fortsetzt?